Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.02.2026
Löschungsankündigung
31.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2025
Sonstiges
19.06.2024
Sonstiges
01.04.2015
Eröffnungen
11.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
03.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis zum 30.11.2013
06.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2011 bis zum 30.11.2012
20.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.12.2009 bis zum 30.11.2010
11.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2010 bis zum 30.11.2011
30.12.2009
Neueintragungen